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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Leistungen von byPhilippMachens gegenüber Geschäftskunden (B2B)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Philipp Machens, handelnd unter „byPhilippMachens" (nachfolgend „Anbieter"), und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde").

(2) Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich Social-Media-Content, insbesondere Strategie, Konzeption, Produktion und Distribution von Kurzvideos und Reels sowie Fotografie und Videografie.

(2) Der konkrete Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung bzw. dem individuellen Vertrag. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet der Anbieter eine fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. eine bestimmte Reichweite, Anzahl an Aufrufen, Followern oder Anfragen). Reichweiten- und Engagement-Kennzahlen hängen maßgeblich von Plattform-Algorithmen und weiteren, vom Anbieter nicht beeinflussbaren Faktoren ab.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.

(2) Angebote des Anbieters sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder textliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2) Der Kunde versichert, dass er an den von ihm bereitgestellten Inhalten (z. B. Logos, Bilder, Texte, Marken) über alle erforderlichen Rechte verfügt. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

(3) Verzögerungen, die auf einer nicht rechtzeitigen oder unzureichenden Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters und können vereinbarte Termine entsprechend verschieben.

§ 5 Vergütung und Zahlung

(1) Es gilt die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

(2) Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Bei umfangreicheren Projekten kann eine Anzahlung Voraussetzung für den Projektbeginn sein.

(4) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.

§ 6 Termine und Fristen

Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Ereignisse höherer Gewalt sowie vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

§ 7 Abnahme

(1) Soweit Werkleistungen geschuldet sind, hat der Kunde diese nach Fertigstellung abzunehmen. Der Kunde teilt etwaige Mängel innerhalb einer angemessenen Frist in Textform mit.

(2) Nimmt der Kunde eine mangelfreie Leistung nicht innerhalb der gesetzten angemessenen Frist ab oder nutzt er die Ergebnisse (z. B. durch Veröffentlichung), gilt die Leistung als abgenommen.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden an den vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Die Einräumung der Rechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.

(2) Eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die erstellten Arbeiten zu eigenen Zwecken der Eigenwerbung und Referenz (z. B. auf der Website, in Portfolio und Social Media) zu nennen und zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigten Gründen in Textform widerspricht.

§ 9 Stornierung und Kündigung

(1) Vereinbarte Termine (z. B. Dreh- oder Shootingtermine) können vom Kunden bis zu einem mit dem Anbieter vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei verschoben werden. Bei kurzfristiger Absage kann der Anbieter bereits angefallene Aufwendungen und einen angemessenen Anteil der vereinbarten Vergütung in Rechnung stellen.

(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 10 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge hat der Anbieter das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde die gesetzlichen Rechte geltend machen.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften besteht.

§ 12 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Geschäftssitz des Anbieters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: Juni 2026